Quellenrichtlinie
Finanzerklärungen sollen auf verlässliche Belege zurückführbar sein, die direkt im Artikel geprüft werden können.
Bevorzugte Quellen
Wir bevorzugen Zentralbanken, Aufsichtsbehörden, amtliche Statistiken, Gesetze, Standards und Primärforschung. Sekundärquellen können einordnen, ersetzen aber keine verfügbare Primärquelle.
Sichtbare Quellenangaben
Wesentliche Tatsachenbehauptungen in veröffentlichten Konzept- und Rechnerinhalten benötigen validierte Quellen. Jeder Artikel listet die tatsächlich verwendeten Quellen und verknüpft Hinweise mit den zugehörigen Einträgen.
Zeitabhängige Aussagen
Statistiken, Sätze, Schwellenwerte, Vorschriften und andere zeitabhängige Aussagen benötigen einen ausdrücklichen Stand. Diese Richtlinie erklärt die Auswahlstandards; sie ersetzt niemals die Quellen eines Artikels.